AGBs für die Teilnahme am allgemeinen Training, insbesondere der Teilnahme im Bereich Kampfsport im DEFEND GYM
1. Rechte des Mitglieds
Nach der Anmeldung ist das Mitglied, je nach Vertragspaket, zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Bereiche und Geräte,
in den Räumen des DEFEND GYMs, In der Vahr 55, 28329 Bremen, in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der Hausordnung,
während der offiziellen Öffnungszeiten und nur unter Leitung des Trainerpersonals berechtigt.
Eine allgemein Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte zwingend empfohlen bzw. erforderlich. Gemäß des aktuellen
Trainingsplans werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für körperlich verletzte, geschwächte oder ältere Personen (besonders
bei Rücken-, Knie-, und Kreislaufbeschwerden) angeboten. Eine Nichtnutzung der Angebote durch das Mitglied berechtigt nicht zur
Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt
die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Das DEFEND GYM behält sich das Recht vor Inhalt, Umfang und Zeiten des
Gesamtangebotes zu modifizieren.
2. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge, Einzugsermächtigung und Beitragsanpassung
Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge sind monatlich jeweils zum 01. des Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Bei Verzug von mindestens
zwei Beiträgen werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. Bei Einmalzahlung von
Mitgliedsbeiträgen im Voraus gibt es keine Rückzahlung, dafür ist eine angemeldete Übertragung auf ein neues Mitglied möglich.
Das Mitglied erteilt dem DEFEND GYM ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Konto zum
Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Scheitert der Bankeinzug aus Gründen, die der Kontoinhaber zu
verantworten hat, so sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Jede Änderung vertragsrelevanter
Daten (Name, Adresse, Bankverbindung usw.) sind den Verantwortlichen des DEFEND GYMs unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die
dem DEFEND GYM dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt hat, trägt das Mitglied.
Die Beträge enthalten die z.Zt. gültigen Mehrwertsteuersätze. Bei einer gesetzlichen Änderung werden diese automatisch angepasst.
Das DEFEND GYM ist berechtigt, jährlich immer im Januar des Kalenderjahres den monatlichen Beitrag analog dem offiziellen
Verbraucher- Index zu erhöhen bzw. anzupassen. Das DEFEND GYM hält sich das Recht vor Inhalt, Umfang und Zeiten des
Gesamtangebotes zu modifizieren.
3. Hausordnung
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und den Regelungen in der jeweils aktuellen Fassung, welche in den Räumlichkeiten des
DEFEND GYMs aushängen. Dies betrifft insbesondere die Nutzungsbedingungen für die Trainingsflächen, der Ausstattung, den
Umkleidekabinen, den sanitären Anlagen, der allgemeinen und Kampfsportspezifischen Körperhygiene und dem allgemeinen Umgang
mit den Mitgliedern und dem Trainingspersonal.
4. Haftung
Das DEFEND GYM haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen. Eine Haftung des Studios für den Verlust oder Beschädigung
mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist
auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des DEFEND GYMs für leichte
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Kündigung
Die Kündigung muss gegenüber des DEFEND GYMs, In der Vahr 55, 28329 Bremen, in Textform erfolgen. Das gleiche Recht zur
Kündigung steht auch dem DEFEND GYM zu. Dies gilt entsprechend für weitere Vertragsverlängerungen.
6. Erhöhter Mitgliedsbeitrag
Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages verpflichtet, wenn es Leistungen vom DEFEND in Anspruch nimmt
oder Einrichtungen nutzt, auf deren Inanspruchnahme oder Nutzung es nicht im Rahmen der von ihm gewählten Mitgliedschaft
(gewähltes Modul) keinen Anspruch hat. Der erhöhte Mitgliedsbeitrag beträgt 3 Monatsbeiträge des maximalen Mitgliedsbeitrages
(alle Module).
7. Lehrziel / Ort und Zeit des Trainings
Im DEFEND GYM werden verschiedene Kampftechniken gelehrt. Ziel des Trainings ist, das Mitglied an die ausgewählte Kampfsportart
heranzuführen und, soweit vorhanden, bereits vorhandene Kenntnisse zu vertiefen. Der Trainingsort wird vom DEFEND GYM
festgelegt. Im Regelfall ist dies das Objekt In der Vahr 55, 28329 Bremen. Die Trainingszeiten, die im jeweiligen Trainingsplan festgelegt
sind, haben verbindlichen Charakter.
An gesetzlichen Feiertagen bleibt das DEFEND GYM geschlossen. Während der Zeit der gesetzlichen Schulferien (Land Bremen) können
sich veränderte Trainingszeiten ergeben. Das DEFEND GYM macht das Mitglied darauf aufmerksam, dass Wettkämpfe, Trainingslager
oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden können. Während der Zeit der Wettkämpfe, Trainingslager o.a. bleibt das DEFEND GYM
geschlossen. Diese Termine werden dem Mitglied rechtzeitig bekannt gegeben. Für die Zeit des Stattfindens dieser Veranstaltungen
ist das Mitglied ebenfalls zur Beitragszahlung verpflichtet.
8. Pflichten und Rechte des Mitglieds
Das Mitglied verpflichtet sich, die Unterrichtsordnung einzuhalten und die erlernten Kampftechniken außerhalb der
Trainingsveranstaltungen nur im Rahmen der Selbstverteidigung anzuwenden. Das Mitglied versichert in diesem Zusammenhang, dass
es nicht wesentlich vorbestraft ist. Des Weiteren versichert das Mitglied, dass es körperlich und geistig gesund ist.
Das DEFEND GYM verpflichtet sich, für die Mitglieder einen allgemeinen Trainingsplatz zu stellen. Der Unterricht wird vom Inhaber
selbst oder einem von ihm eingesetzten Trainer durchgeführt. Das DEFEND GYM nicht für die vom Mitglied selbst verschuldeten
Unfälle oder für Personenschäden. Für sonstige Schäden wird die Haftung das DEFEND GYM auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das
DEFEND GYM stellt nochmals klar, dass gesundheitliche Schäden, die sich Mitglieder bei der Ausübung der gewählten Sportarten
und/oder beim Training und/ oder beim Wettkampf zuziehen, nicht versichert sind. Das DEFEND GYM empfiehlt deshalb den einzelnen
Mitgliedern den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen von Speisen und süßen
Getränken, insbesondere in Glasgefäßen in den Räumlichkeiten nicht gestattet.
9. Hol- und Bringe Pflicht bei Minderjährigen, insbesondere Kindern
Bei minderjährigen Mitgliedern, insbesondere Kindern, verpflichten sich die Eltern ihr Kind rechtzeitig zum Training zu bringen und
nach Trainingsende wieder abzuholen. Im Verhinderungsfall ist für eine hinreichende Absicherung für die Hol- und Bring Pflicht zu
sorgen. Das DEFEND GYM wird von Ansprüchen der Hol- und Bring Pflicht freigestellt.
10. Schlussbestimmung
Das DEFEND GYM ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger
Bedingungen berechtigt. Das DEFEND GYM wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund
neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung
das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen
Änderungen der Zustimmung des Mitgliedes, die auch stillschweigend erklärt werden kann.
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass das Studio die sich aus den Vertragsunterlagen und der
Vertragsdurchführung ergebenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung speichert.
Defend Gym Babaian & Magomedov GbR
In der Vahr 55
28329 Bremen
Studioleitung
Karo Babaian
0176 3134 2511
Steuernummer: 6015607864:
USt-IdNr.: DE340912339
Bankverbindung
Empfänger: Defend Gym
IBAN: DE62100100100885354132
BIC: PBNKDEFFXXX
Version: 01 Stand: 04/2024